Cyber Security Awareness nur Luftsicherheit
- Beginn:
- 1. Jan 2022
- Ende:
- 31. Dez 2030
- Kurs-Nr.:
- WBT-CSAL
- Preis:
- 29,90 EUR pro Platz (zzgl. MwSt.)
- Ort:
- ONLINE
Beschreibung
Cyber Security Awareness nur Luftsicherheit
Diese Schulung führen Sie online an Ihrem PC durch. Die Zugangsdaten erhalten Sie von uns.
Luftsicherheitsrelevante Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 spezifische Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren und Mitarbeiter schulen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998, geändert durch DVO (EU) 2019/1583. Seit 01.01.2026 müssen CSA-Schulungen expliziten Bezug zur Luftsicherheit enthalten. Weitere Informationen zum Thema "Cyber Security" finden Sie hier.
Welche Unternehmen können diese Schulung nutzen?
Sie führen bereits intern Cyber Security Awareness (CSA) Schulungen durch (insbesondere zu allgemeinen Grundlagen sowie firmenspezifischen Inhalten wie z. B. Meldewegen, Verhaltensanweisungen und Notfallkontakten), welche den Basisanforderungen der Nummer 11.2.8.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 genügen, aber ihnen fehlen die luftsicherheitsspezifischen Inhalte. Deshalb möchten Sie dieses WBT als ergänzenden Schulungsbaustein für die luftsicherheitsspezifischen Inhalte nutzen. Diese Schulung stellt keine vollständige Schulung gemäß den Gesamtanforderungen der Nummer 11.2.8.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 dar.
Hinweis zur Schulungsleistung und Teilnahmebescheinigung
Das angebotene Web Based Training (WBT) zur Cyber Security Awareness (CSA) im Bereich Luftsicherheit vermittelt ausschließlich die luftsicherheitsbezogenen Schulungsinhalte gemäß den Anforderungen der Nummer 11.2.8.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Bitte beachten Sie:
Die ausgestellte Teilnahmebescheinigung bestätigt ausschließlich die erfolgreiche Teilnahme an den durch uns vermittelten luftsicherheitsbezogenen Schulungsinhalten. Sie stellt keine vollständige Bescheinigung über eine Schulung gemäß den Gesamtanforderungen der Nummer 11.2.8.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 dar.
Für den vollständigen Nachweis der geforderten Cyber Security Awareness Schulung sind unsere Teilnahmebescheinigung sowie die internen Schulungsnachweise Ihres Unternehmens (für allgemeine und firmenspezifische Inhalte) zusammenzuführen.
Die Verantwortung für die Erstellung einer vollständigen, den Vorgaben entsprechenden Schulungsdokumentation sowie deren Nachweisführung gegenüber Behörden (z. B. Luftfahrt-Bundesamt) liegt beim buchenden Unternehmen. D.h. Sie müssen sich selbst eine Gesamtschulungsbescheinigung erstellen, aus der mindestens folgende Informationen hervorgehen.
Anforderungen an Schulungsbescheinigungen für eine vollständige Schulung nach 11.2.8.2:
Für jeden Teilnehmer sind Schulungsbescheinigungen zu erstellen, aus denen mindestens folgende Angaben hervorgehen:
• Name der teilnehmenden Person
• Name der schulenden Person
• Datum der durchgeführten Schulungs- oder Fortbildungsmaßnahme
• Thema und Inhalte der Schulung und/oder Verweis auf die zugrunde liegende Vorgabe der Nummer 11.2.8.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
• Zeitumfang der gesamten Schulung (mindestens 2 Unterrichtseinheiten)
Wer muss geschult werden?
Alle internen und externen Mitarbeitenden, die im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben
• die Auswirkungen von Cyberangriffen auf KIKS feststellen oder
• einen solchen Cyberangriff auf KIKS beobachten könnten,
müssen eine Cyber Security Awareness Schulung absolviert haben.
Im Prinzip sind das alle Mitarbeiter eines Unternehmens, weil jeder einen Cyberangriff zumindest beobachten könnte.
Luftsicherheitsrelevante Unternehmen sind z.B.:
- bekannter Versender (bV)
- reglementierter Beauftragter (regB)
- Dienstleister für bV oder regB
- zugelassener Transporteur (zT)
- reglementierte Lieferanten (Cateringunternehmen von Bordvorräten oder Flughafenlieferungen)
- bekannte Lieferanten (Zulieferer des Cateringunternehmens)
- Flughafenbetreiber
- Luftfahrtunternehmen
Hinweis:
- Darüber hinaus sind unternehmensinterne Richtlinien und Verfahren zum Schutz vor und Verhalten bei Cyberangriffen zu vermitteln.
Wir bieten Ihnen daher an, Ihre unternehmensspezifischen Inhalte direkt in unsere CSA-Schulung zu integrieren. So erhalten Sie eine einheitliche, maßgeschneiderte Schulung mit klarer Nachweisführung und reduziertem administrativem Aufwand. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell und erstellen ein passendes Schulungskonzept für Ihr Unternehmen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Seminarinhalte:
Zusammenhang Cyber Sicherheit und Luftsicherheit, Rechtlicher Hintergrund, Schulungspflicht für „Stellen“, Luftfahrtunternehmen und Betreiber,
Luftsicherheitsrelevante Fallbeispiele zu den Lektionen
Dauer: ca. 30 Min.
Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat.
Anfragen an: seminare@fr8solutions.com.
Sie möchten mehrere Teilnehmer auf einmal anmelden? Laden Sie zusätzlich unsere Vorlage herunter und senden bitte die Liste im Excel-Format an: seminare@fr8solutions.com.
