Fortbildung Luftsicherheitsbeauftragte 2024 (10 UE)
Sicherheitsbeauftragte / Beauftragte für Sicherheit beim bekannten Versender (bV), reglementierten Beauftragten (regB), reglementierten Lieferanten (regL), bekannten Lieferanten (bL) oder zugelassenen Transporteur (zT) müssen innerhalb von 5 Jahren nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gem. VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5) eine Fortbildung (10 Unterrichtseinheiten à 45 Min.) absolvieren.
Wer diese 5-Jahresfrist überschreitet, muss die Schulung 11.2.5 noch einmal komplett (40 Unterrichtseinheiten) durchlaufen.
Das Thema Luftsicherheit ist ein sehr dynamisches Thema und es gibt jährlich viele Änderungen. Sowohl die Anforderungen seitens des Luftfahrt-Bundesamtes als auch neue Verordnungen führen zu ständigen Neuerungen. Die Fortbildung bringt Sie auf den aktuellen Stand, damit Sie Ihren Pflichten als Luftsicherheitsbeauftragter nachkommen und den Status Ihres Unternehmens sicherstellen können.
Die Schulung erfolgt auf Basis von vom Luftfahrt-Bundesamt festgelegten Schulungsinhalten durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder.
Aktuell muss die Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte aus 2 Teilen bestehen (3 UE Praxis, 7 UE Theorie). Für das Live-Webseminar müssen 3 Unterrichtseinheiten (UE) bereits im Vorfeld selbständig erarbeitet werden. Dazu erhalten sie 14 Tage vor dem gebuchten Schulungstermin Unterlagen sowie eine zu bearbeitende Aufgabe. Sobald Sie diese wieder bei uns eingereicht haben, dürfen Sie am Live-Webseminar teilnehmen.
Die Fortbildung in München besteht ausschließlich aus einer Präsenzschulung (10UE).
Die Schulung bieten wir in kleinen Gruppen in Präsenz und als Web-Seminar an.
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