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Luftsicherheitsschulungen

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Fortbildung LBA-Ausbilder

 

Fortbildungsunterweisung für LBA-Ausbilder


Zugelassene Ausbilder müssen gemäß § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV ab deren Zulassung jährlich mindestens eine vierstündige Fortbildungsunterweisung besuchen. 
Erfolgt nicht spätestens 12 Monate nach der Zulassung und danach jährlich ein Nachweis über die durchgeführte Fortbildungsunterweisung gegenüber der für
die Zulassung zuständigen Luftsicherheitsbehörde, ergeht automatisch der Widerruf der Zulassung.


Das Thema Luftsicherheit ist ein sehr dynamisches Thema und es gibt jährlich viele Änderungen. Sowohl die Anforderungen seitens des Luftfahrt-Bundesamtes
als auch neue Verordnungen führen zu ständigen Neuerungen. Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand, damit Sie als Ausbilder immer 'up to date' sind.

Falls Sie hierzu weitere Infos benötigen, können Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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