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11.2.3.10 (mit Flughafenausweis, 9 UE) - Personen, die Bordvorräte oder Flughafenlieferungen verarbeiten

Beginn:
5. Sep 2019
Ende:
31. Dez 2030
Kurs-Nr.:
WBT-112310-mF
Preis:
59,50 EUR pro Platz (zzgl. MwSt.)
Ort:

Beschreibung

  

WBT/Online-Schulung von Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen (Betriebspersonal),
gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.10

d.h. Personal beim reglementierten Lieferanten (regL) und bekannten Lieferanten (BL)

MIT FLUGHAFENAUSWEIS 

Diese Schulung führen Sie online an Ihrem PC durch. Die Zugangsdaten erhalten Sie von uns.

Wer benötigt diese Schulung?

  • reglementierte Lieferanten (Cateringunternehmen für Bordvorräte)
  • bekannte Lieferanten (Zulieferer von Cateringunternehmen für Bordvorräte oder Flughafenlieferungen)

Wenn Sie als reglementierter Lieferant Bordvorräte direkt in Flugzeuge verladen oder vom Flughafen oder einem reglementierten Lieferanten als bekannter Lieferant anerkannt werden möchten, müssen Sie u.a. das Personal schulen, welches mit identifizierbaren Bordvorräten bzw. Flughafenlieferungen physisch in Berührung kommt (z.B. Produktionsmitarbeiter, Kommissionierer, Verpacker, Versandmitarbeiter etc).

Die Schulung muss durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder erfolgen. Das Schulungsprogramm muss gemäß dem vom LBA vorgegebenem 'modularen System' erstellt sein.

Die Kursinhalte gestalten sich nach den Forderungen der VO (EG) Nr.300/2008 und DVO (EU) 2015/1998 sowie deren Folgeverordnungen, der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes (LBA).

 

Seminarinhalte:

  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
  • Kenntnisse von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen (= neuer Lehrinhalt ‚Sicherheitskultur‘)

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Min. + Lernerfolgskontrolle

 

Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat.

 

Voraussetzung für die Seminarteilnahme:
Wir benötigen die sogenannte 'Erklärung des Unternehmens' ausgefüllt und vom Luftsicherheitsbeauftragten unterzeichnet zugeschickt. Bitte laden Sie sich dieses Formular von unserer Website herunter: Download Formulare
WICHTIG: Jeder Schulungsteilnehmer muss vor Beginn der Schulung einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 LuftSiG unterzogen werden. Der Antrag für die ZÜP ist bei der zuständigen Landesluftsicherheitsbehörde zu beantragen.

Bitte senden Sie die Erklärung als pdf-Datei an: seminare@fr8solutions.com.

Sie möchten mehrere Teilnehmer auf einmal anmelden? Laden Sie zusätzlich unsere Vorlage herunter und senden bitte die Liste im Excel-Format sowie die Erklärung als pdf-Datei an: seminare@fr8solutions.com.

 


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